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Der Kämmerer teilt mit, dass der Doppelhaushalt 2024/2025 am 15.04.2024 in den Rat eingebracht wurde und von dort in die Fachausschüsse verwiesden wurden. Im Anschluss erfolgt, die Beratung der einzelnen Budgets und die Verwaltung beantwortet Fragen.
- 50.01 Unterstützung von Senioren, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung
Herr Willinghöfer fragt an, warum die die Ergebnisse bei Teilergebnisplan 09 von 61.330 € im Jahr 2023 auf 180,00 € dauerhaft sinken. Die Verwaltung erläutert, dass es sich hierbei um den Wegfall der Pflegebratung handelt, die vom Rheinisch Bergischen Kreis übernommen wird.
- 50.03 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Herr Willinghöfer fragt, ob sich die Transferaufwendung von 720.000 € zu den Personalkosten von ca. 200.000, in ein Verhältnis zu den Fallzahlen setzten lässt?
Nachtrag der Verwaltung zur Niederschrift: Es sind 2,54 VZ Stellen, hinterlegt für die lfd. Fallbearbeitung, Unterhaltsheranziehung und die Unterhaltsheranziehung für Dritte. Aktuell werden 219 UVG-Fälle von 1,37 VZ bearbeitet.
- 50.04 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Herr Willinghöfer fragt an, ob das große Objekt angemietet wurde. Die Verwaltung teilt, mit das die Schlüsselübergabe am gestrigen Tag stattgefunden hat.
- 50.05 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), Job-Center Keine Wortmeldungen
- 50.06 Sonstige soziale Leistungen Die Verwaltung erläutert die Ansatzerhöhung der Tischvorlage.
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und Inklusion empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt,
die Teilbudgets
- 50.01 Unterstützung von Senioren, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung
- 50.03 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- 50.04 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- 50.05 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), Job-Center
- 50.06 Sonstige soziale Leistungen
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2024/2025 unter der Berücksichtigung der beigefügtenTischvorlage zu beschließen..
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