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Die Beschlussfassung zu nachstehenden Punkten wurde einstimmig in den Rat der Stadt verschoben. - Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
- Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 4) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
- Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen vorzubereiten bzw. weiterzuführen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
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