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Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 1 Enthaltung (FDP), die Vergünstigungen durch den Stadtpass auf die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG zu übertragen und die Richtlinien zur Erteilung eines Stadtpasses im Sinne der Ausführungen beim Sachverhalt dieser Beschlussvorlage zu erlassen. |
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