Auszug - Änderung der Seniorenbeiratsordnung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:42 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0420/2005 Änderung der Seniorenbeiratsordnung
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Aubel, Hans-Willi
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, die Seniorenbeiratsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen vom 13

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Seniorenbeiratsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen vom 13.01.1997 in der Fassung der 1. Änderung vom 04.09.2000 wie folgt zu ändern:

 

§ 5 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

 

Die Einladung erfolgt jeweils durch den/die Vorsitzende/n, der sie auch verfasst.

 

§ 6 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

 

„Der/die Schriftführer/in wird zu Beginn jeder Sitzung vom Seniorenbeirat aus seiner Mitte bestimmt.“

 

§ 7 erhält folgende neue Fassung:

 

„Anfallende Verwaltungsarbeiten für den Seniorenbeirat werden mit Ausnahme der Schriftführertätigkeit (siehe § 6 Satz 2) vom Bürgermeister - Sozialamt - der Stadt Wermelskirchen übernommen.“