Auszug - Herstellung der Erschließungsanlagen in "Kreckersweg" Hier: Widmung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:42 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0451/2005 Herstellung der Erschließungsanlagen in "Kreckersweg"
Hier: Widmung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Netz, Hans-Dieter
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der F

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straßen „Kreckersweg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 1, Flurstücke 793 (Teilstück), 794, 795 und 892

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.