Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" A) Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) und § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) B) Auslegungsbeschluss nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung der TÖB nach § 4 (2)BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:42 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0461/2005 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße"
A) Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) und § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren)
B) Auslegungsbeschluss nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung der TÖB nach § 4 (2)BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss

Zu A)

Stadtverordnete Jutta Paulig regt für die Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr an, den Punkt 4 auf Seite 2 der Beschlussvorlage zu modifizieren. Die Verwaltung sagt zu, diese Anregung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr weiter zu geben.

 

Zu A)

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Zu B)

 

Der Rat beschließt einstimmig, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen und die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß  § 4 (2) BauGB auf der Grundlage der in der Sitzungsvorlage dargestellten Planänderungen durchzuführen.