Auszug - Grundsteuerreform - Entscheidung über das Hebesatzmodell  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:48 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0154/2024 Grundsteuerreform - Entscheidung über das Hebesatzmodell
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Jakstait, Susanne
 
Beschluss


Beschluss:

Die Höhe der künftig in der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Wermelskirchen festgesetzten Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B verfolgt das Ziel der Aufkommensneutralitätr den städtischen Haushalt. Sie orientiert sich dabei nach Überprüfung auf Validität an den vom Land vorgeschlagenen Sätzen.

Das den Kommunen vom Land eingeräumte Ermessen zur Nutzung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer NRW wird insofern ausgeübt, dass keine Differenzierung zwischen den im Sachwert- und Ertragswertverfahren festgesetzten Grundstücksarten erfolgt.

 

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit einer Nein-Stimme von Bündnis90/Die Grünen die Anwendung des einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B. Die Umsetzung erfolgt dann in der noch zu beschließenden Hebesatzsatzung für das Jahr 2025.