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Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorgelegten Angebote im Rahmen einer Markterkundung eingeholt worden sind. Im Umsetzungsfall ist die Durchführung eines gesonderten Vergabeverfahrens erforderlich. Auf Anfrage wird erläutert, dass mit der Erstellung eines Sportförderkonzeptes auf der Grundlage der vorgelegten Angebote keine Fördermittelakquise verbunden ist. Umsetzungskosten können erst nach Erstellung eines entsprechenden Konzeptes benannt werden.
Der Ausschuss einigt sich einstimmig darauf, die Entscheidung über die Erstellung eines Sportförderkonzeptes zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen. |
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