Auszug - Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 25.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:23 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
0156/2024 Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)      Die Gebühren für Jahrmärkte werden zum 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

 

Herbstkirmes   46,00 € je Veranlagungsmeter

Krammarkt   46,00 € je Veranlagungsmeter

Frühjahrskirmes  34,50 € je Veranlagungsmeter

Dhünner Kirmes    9,20 € je Veranlagungsmeter

 

b)      Die Gebühren für Wochenmärkte können unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

c)      Die 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008.

 

 

Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.