Auszug - Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende" sowie 7. Nachtragssatzung  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 7
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.11.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
0203/2024 Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende" sowie 7. Nachtragssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
 
Beschluss


Der Betriebsausschuss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen.

 

a) Die Gebührentarife für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende“ werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

 

    Schmutzwasser      3,97 €

 

    Niederschlagswasser    1,76 €

 

    Durchleitungsgebühr    2,78 €

 

b) Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 565.172 € zu entnehmen.

 

c) Die 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017.

 

Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

Es werden Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt durch die Betriebsleitung beantwortet.