Auszug - Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:07 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0156/2024 Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgende Gebührensatzung:

 

a)      Die Gebühren für Jahrmärkte werden zum 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

 

Herbstkirmes   46,00 € je Veranlagungsmeter

Krammarkt   46,00 € je Veranlagungsmeter

Frühjahrskirmes  34,50 € je Veranlagungsmeter

Dhünner Kirmes    9,20 € je Veranlagungsmeter

 

b)      Die Gebühren für Wochenmärkte können unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

c)      Die 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008.

 

 

Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.