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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgende Gebührensatzung:
a) Die Gebühren für Jahrmärkte werden zum 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
Herbstkirmes 46,00 € je Veranlagungsmeter Krammarkt 46,00 € je Veranlagungsmeter Frühjahrskirmes 34,50 € je Veranlagungsmeter Dhünner Kirmes 9,20 € je Veranlagungsmeter
b) Die Gebühren für Wochenmärkte können unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
c) Die 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008.
Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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