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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgende Gebührensatzung:
a) Die Gebührentarife für den Rettungsdienst werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
Krankentransportwagen (KTW) je Transport 583,00 € (vorher 466,00 € = 381,00 € + Leitstellengebühr i.H.v. 85,00 €)
Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz 664,00 € (vorher 664,00 € = 579,00 € + Leitstellengebühr i.H.v. 85,00 €)
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) inkl. Notarzt je Einsatz 871,00 € (vorher 763,00 €)
KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) Die 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 22. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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