Auszug - Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:07 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0183/2024 Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgende Gebührensatzung:

 

a)      Die Gebührentarife für den Rettungsdienst werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

 

Krankentransportwagen (KTW) je Transport       583,00 €

(vorher 466,00 € = 381,00 € + Leitstellengebühr i.H.v. 85,00 €)

 

Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz       664,00 €

(vorher 664,00 € = 579,00 € + Leitstellengebühr i.H.v. 85,00 €)

 

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) inkl. Notarzt je Einsatz      871,00 €

(vorher 763,00 €)

 

KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)          1,50 €

(unverändert)

 

b)      Die 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

 

Ein Exemplar der 22. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.