![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:
Der Rat der Stadt erklärt sich vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Bezirksregierung Köln mit der Beteiligung der Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) an der Energiegenossenschaft Bergisches Land e.G. von zunächst zwei Anteilen zu insgesamt 1.000 € und einer Aufstockung der Anteile auf bis zu 20 Anteile zu insgesamt 10.000 € einverstanden.
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen dieses Beschlusses als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |