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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgende Gebührensatzung:
a) Die Gebührentarife für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende“ werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
Schmutzwasser 3,97 €
Niederschlagswasser 1,76 €
Durchleitungsgebühr 2,78 €
b) Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 565.172 € zu entnehmen.
c) Die 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasser-beseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017.
Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
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