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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgende Gebührensatzung:
a) Die Gebührentarife für den Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr" werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
Abflusslose Gruben 10,23 € je m³ Schmutzwasser
Kleinkläranlagen 89,89 € je abgefahrenem m³ Fäkalien
b) Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 20.096 € zu entnehmen.
c) Die 6. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasser-beseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017.
Ein Exemplar der 6. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
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