Auszug - Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 6. Nachtragssatzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:07 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0204/2024 Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 6. Nachtragssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgende Gebührensatzung:

 

a) Die Gebührentarife für den Gebührenhaushalt „kalienabfuhr" werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

 

Abflusslose Gruben      10,23 € je m³ Schmutzwasser

 

Kleinkläranlagen       89,89 € je abgefahrenem m³kalien

 

 

b) Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 20.096 € zu entnehmen.

 

c) Die 6. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasser-beseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017.

 

Ein Exemplar der 6. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.