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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:
1. Der Rat stimmt den vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages im Hinblick auf die Anwendung der Erleichterungsregelungen zum Jahresabschluss zu. 2. Soweit noch weitere Änderungen, insbesondere auch seitens der Aufsichtsbehörde und/oder des zur Beurkundung beauftragten Notars erforderlich werden, wird diesen bereits jetzt zugestimmt, sofern die Änderungen die wesentlichen Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht verändern.
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