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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig: a) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Wermelskirchen vom 21.10.2024. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 351.039.616,87 €, die Summe der Erträge auf 115.338.958,96 € und die Summe der Aufwendungen auf 106.738.872,25 €. b) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresüberschuss in Höhe von 8.600.086,71 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Der Bestand der Ausgleichsrücklage steigt damit zum 01.01.2022 auf 9.948.478,71 €. Der Betrag der Allgemeinen Rücklage bleibt unverändert bei 92.993.611,16 €. c) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
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