Auszug - Antrag des Bergischen Einzelhandelsverbandes e.V. zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sontages Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.10.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0494/2005 Antrag des Bergischen Einzelhandelsverbandes e.V. zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Heider, W.
 
Beschluss

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkau

Stadtverordneter Manfred Schmitz-Mohr nimmt aus Gründen des § 31 der Gemeindeordnung an der Beratung dieses TOP nicht teil.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig zu beschließen, die Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form zu beschließen.

Ein Exemplar der Verordnung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.