Stadtverordneter Manfred Schmitz-Mohr nimmt aus Gründen des § 31 der Gemeindeordnung an der Beratung dieses TOP nicht teil. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig zu beschließen, die Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form zu beschließen. Ein Exemplar der Verordnung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. |
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