Auszug - Anfrage der CDU Fraktion vom 31.12.2024 zum Thema "Nutzbarkeit von Sportgeräten in den städtischen Sporthallen"  

 
 
Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 19.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
0019/2025 Anfrage der CDU Fraktion vom 31.12.2024
zum Thema "Nutzbarkeit von Sportgeräten in den städtischen Sporthallen"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
 
Beschluss


Die Verwaltung erläutert, dass die in den Sporthallen befindlichen Sportgeräte für den Schulsport, die außerhalb der Schulzeiten auch von den Sportvereinen genutzt werden können, einer jährlichen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden müssen, die im Ergebnis den notwendigen Reparaturaufwand beschreibt.

 

In den letzten Jahren hat sich insbesondere wegen der Coronapandemie ein erheblicher Rückstau bei dieser Überprüfung ergeben, der im vorigen und in diesem Jahr abgebaut wird. Wegen der Vielzahl der zu erledigenden Reparaturarbeiten war es erforderlich, eine umfangreiche Ausschreibung durchzuführen, die zu zeitlichen Verzögerungen geführt hat. Es ist davon auszugehen, dass alle Reparaturarbeiten im März/April 2025 erledigt werden.

 

Um zukünftig schneller reagieren zu können, wird die Verwaltung in einem nächsten Schritt einen Rahmenvertrag ausschreiben, der Reparaturarbeiten an den Sportgeräten ohne eine weitere Ausschreibung direkt ermöglicht. Es ist davon auszugehen, dass alle Reparaturarbeiten dann zeitnah durchgeführt werden können. 
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Montageplan Sportgeräte (234 KB)