Stadtverordneter Schmitz-Mohr (Bürgerforum) nimmt aus Gründen des § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form. Ein Exemplar der Verordnung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||