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Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt einstimmig die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2025 zur Kenntnis.
Der Rat beschließt
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.07.2025 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW) je Transport 576,00 € (vorher 466,00 € = 381,00 € + Leitstellengebühr i.H.v. 85,00 €)
Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz 603,00 € (vorher 664,00 € = 579,00 € + Leitstellengebühr i.H.v. 85,00 €)
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) inkl. Notarzt je Einsatz 857,00 € (vorher 763,00 €)
KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) die 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 22. Nachtragssatzung in der überarbeiteten Fassung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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