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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich mit zwei Nein-Stimmen der AfD und jeweils einer Enthaltung der FDP und von Zukunft Wermelskirchen einen Verlustvortrag in Anwendung des § 79 Abs.3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung - nach Abzug des eingeplanten globalen Minderaufwandes - für das Haushaltsjahr 2028 i.H.v. 8.457.787 € zulasten des Jahres 2031. |
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