![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
a) Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 „Krankenhaus Wermelskirchen“ gem. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).
b) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||