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Beschluss:
a) Der Rat beschließt, das Verfahren zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuenflügel“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). b) Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 82 „Neuenflügel“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). c) Der Rat beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
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