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Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2024 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW einmütig die Entlastung. Bei der Abstimmung haben sich drei Stimmen der CDU, drei Stimmen der SPD, zwei Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und eine Stimme des BürgerForum enthalten. |
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