Vorlage - 0122/2025  

 
 
Betreff: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2024
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Houbertz, Stefan
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
07.07.2025 
Sitzung des Rates der Stadt      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Sparkasse Jahresabschluss 2024  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2024 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.


 


Sachverhalt:

 

Die Vertretung des Trägers beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW über die Entlastung der Organe der Sparkasse.

 

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse hat am 30. Juni 2025 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

 

Der Verwaltungsrat legt dem Rat der Stadt Wermelskirchen den Jahresabschluss 2024 mit Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht vor und beantragt die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse Wermelskirchen.

 

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2024 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.

 

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht werden den Mitgliedern des Rates der Stadt mit dieser Beschlussvorlage übersandt.

 


Anlage/n:

Jahresabschluss der Stadtsparkasse Wermelskirchen zum 31.12.2024 sowie Lagebericht

des Vorstandes
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sparkasse Jahresabschluss 2024 (546 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: