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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2024 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.
Sachverhalt:
Die Vertretung des Trägers beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW über die Entlastung der Organe der Sparkasse.
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse hat am 30. Juni 2025 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Der Verwaltungsrat legt dem Rat der Stadt Wermelskirchen den Jahresabschluss 2024 mit Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht vor und beantragt die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse Wermelskirchen.
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2024 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht werden den Mitgliedern des Rates der Stadt mit dieser Beschlussvorlage übersandt.
Anlage/n: Jahresabschluss der Stadtsparkasse Wermelskirchen zum 31.12.2024 sowie Lagebericht des Vorstandes
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