Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhauser Weg" Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.09.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
0162/2025 Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhauser Weg"
Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Wegwert, Saskia
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „ffringhauser Weg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

ffringhauser Weg,

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 7, Flurstücke 909, 910, 912, 914, 915, 918, 919, 920 und 921

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.