Auszug - Ausüben der Antragsberechtigung und die damit verbundene Beauftragung zur Stellung des Antrages auf Altschuldenübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW)   

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0095/2025 Ausüben der Antragsberechtigung und die damit verbundene Beauftragung zur Stellung des Antrages auf Altschuldenübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beauftragt einstimmig die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister mit der Stellung eines Antrages nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) zur anteiligen Entschuldung durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister informiert den Rat in der Folge über wesentliche, weitere Verfahrensschritte.