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Beschluss:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beauftragt einstimmig die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister mit der Stellung eines Antrages nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) zur anteiligen Entschuldung durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister informiert den Rat in der Folge über wesentliche, weitere Verfahrensschritte. |
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