Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhauser Weg" Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0162/2025 Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhauser Weg"
Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Wegwert, Saskia
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „ffringhauser Weg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

ffringhauser Weg,

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 7, Flurstücke 909, 910, 912, 914, 915, 918, 919, 920 und 921

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.