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Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit einer Nein-Stimme der SPD und vier Nein-Stimmen der FDP:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
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