Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit einer Nein-Stimme der SPD, vier Nein-Stimmen der FDP und einer Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen:
- Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt das vorliegende „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ gemäß Anlage 1 als Grundlage für die Entwicklung des „Innovationsquartiers Rhombus“.
- Der Rat der Stadt Wermelskirchen bestätigt die in der Anlage 2 dargestellten Eckpunkte der zu beantragenden Fördermaßnahme, bezogen auf die Maßnahmen, die Kosten und die Finanzierung.
- Die Abgrenzung des Fördergebiets gemäß Anlage 3 für die neue Fördermaßnahme „Innovationsquartier Rhombus“ wird beschlossen. Die Abgrenzung liegt innerhalb der am 10.12.2018 vom Rat der Stadt Wermelskirchen nach §142 Abs. 3 BauGB beschlossenen Sanierungssatzung „Wermelskirchen Innenstadt“.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage den Erstantrag zur integrierten Gesamtmaßnahme „Innovationsquartier Rhombus, Wermelskirchen“ zu stellen. Zusammen mit diesem werden auch die Fördermittel für die Maßnahmen Grunderwerb, Abbruch und Aufbereitung für die von der Stadt Wermelskirchen erworbene Fläche sowie die Planungsleistungen und Vorbereitungsmaßnahmen zum Städtebauinvestitionsprogramm 2026 beantragt.