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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage den Erstantrag zur integrierten Gesamtmaßnahme „Innovationsquartier Rhombus, Wermelskirchen“ zu stellen. Zusammen mit diesem werden auch die Fördermittel für die Maßnahmen Grunderwerb, Abbruch und Aufbereitung für die von der Stadt Wermelskirchen erworbene Fläche sowie die Planungsleistungen und Vorbereitungsmaßnahmen zum Städtebauinvestitionsprogramm 2026 beantragt.
Sachverhalt:
Das ca. drei Hektar große Rhombus-Areal ist eine seit Jahrzehnten brachliegende Fläche in der Innenstadt von Wermelskirchen. Es grenzt nördlich an die zentrale Innenstadt und wird von dieser nur durch die Bundesstraße 51 getrennt. Das Rhombus-Areal stellt aufgrund der Lage in unmittelbarer Nähe des Zentrums von Wermelskirchen und seiner Dimension ein herausragendes Potenzial dar, um wichtige Akzente für die Gesamtstadt Wermelskirchen zu setzen, und soll nach vielen Jahren nun ein Teil der Wermelskirchener Innenstadt werden.
IEHK Wermelskirchen Innenstadt 2030 Für die Innenstadt von Wermelskirchen wurde von der Stadtverwaltung und dem Büro ASS Hamerla | Gruß-Rinck | Wegmann + Partner ein umfassendes Gesamtkonzept erstellt, das „Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“. Dieses Konzept, mit dem Leitbild „Zukunftsorientiert Leben, Wohnen und Arbeiten in Wermelskirchen – Synergien nutzen, Begegnung ermöglichen, Erscheinungsbild aufwerten“, wurde vom Rat der Stadt Wermelskirchen am 10.12.2018 beschlossen. Die wichtigste Maßnahme des IEHK Wermelskirchen 2030, die „Aktivierung der Brache Rhombus“, wurde in den vergangenen Jahren weiter vorangetrieben. Weitere besonders wichtige Maßnahmen aus dem IEHK Wermelskirchen Innenstadt 2030 konnten mit der Umgestaltung des Grünzugs „Hüpptal“ zu einem „Stadtpark für Alle“ und dem Jugendfreizeitplatz bereits umgesetzt werden oder sind in der Fertigstellung (Hüpptal: Ende 2026 / Anfang 2027). Nach Veröffentlichung der neuen Richtlinien der Städtebauförderung wurde mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) und der Bezirksregierung Köln vereinbart, die alte Fördermaßnahme „Wermelskirchen Innenstadt 2030“ zu beenden und die Entwicklung des Rhombus-Areals mit dem „Innovationsquartier Rhombus“ in eine neue Fördermaßnahme zu überführen.
Innovationsquartier Rhombus Wermelskirchen Für die Entwicklung des Rhombus-Areals wurden in den letzten Jahren die Grundlagen geschaffen und die wesentlichen vorbereitenden Planungsleistungen erbracht. Insbesondere wurden in der ersten Jahreshälfte 2025 zur wettbewerblichen Qualifizierung von Städtebau und Architektur sowie der Verbindung von Innenstadt und Rhombus-Areal zwei Mehrfachbeauftragungen durchgeführt, die als vorbereitende Planungsleistungen noch innerhalb der alten Fördermaßnahme beantragt (siehe auch Beschlussvorlage Nr. 0151/2024 zur Sitzung des Rates am 16.9.2024 sowie Beschlussvorlagen Nr. 0097 und 0098/2025 zur Sitzung des Rates am 07.07.2025), bewilligt und finanziert wurden. Das „Innovationsquartier Rhombus, Wermelskirchen“ soll ein Projekt der REGIONALE 2025 „Bergisches Rheinland“ werden. Das Projekt ist Teil des Agglomerationsprogramms des Region Köln/Bonn e.V. und befindet sich im Qualifizierungsprozess der REGIONALE 2025 Bergisches RheinLand mit einem B-Status. Die Entwicklung der seit Jahrzehnten bestehenden innerstädtischen Brachfläche, unmittelbar angrenzend an das Zentrum von Wermelskirchen, stellt auch ein besonderes Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen dar. Gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bezirksregierung Köln erfolgte Mitte 2024 die Entscheidung, eine neue räumlich begrenzte, umfassende Fördermaßnahme nur für die Entwicklung des Rhombus-Areals mit dem „Innovationsquartier Rhombus“ zu beantragen. Eine wichtige Grundlage hierfür bildet das vorliegende „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept Innovationsquartier Rhombus, Wermelskirchen“ (ISEK).
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept Innovationsquartier Rhombus, Wermelskirchen“ (ISEK) wurde von dem Büro ASS Hamerla | Gruß-Rinck | Wegmann + Partner erarbeitet. Der Prozess wurde von einem Arbeitskreis, bestehend aus Vertreterinnen Vertretern der Stadtverwaltung Wermelskirchen sowie der REGIONALE 2025-Agentur, begleitet. Im Vorfeld hat ein umfangreicher Beteiligungsprozess der Öffentlichkeit stattgefunden, der insbesondere das Nutzungskonzept für den „Rhombus Campus“, aber auch die Zielsetzungen für das „Innovationsquartier Rhombus“ insgesamt betraf. Ziel des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts Innovationsquartier Rhombus, Wermelskirchen“ ist die Aktivierung der Brache Rhombus, die unmittelbar an den zentralen Bereich der Wermelskirchener Innenstadt angrenzt, und ihre Entwicklung zu einem insgesamt nachhaltigen Quartier: nutzungsbezogen, Kfz-arm, ökologisch und energetisch. Das baukulturelle Erbe des ehemaligen Industriestandorts in Form der historischen Ziegelfassade soll dabei gewahrt werden. Hierzu soll entlang der Bundesstraße 51 auf der von der Stadt Wermelskirchen erworbenen Teilfläche aus dem Gesamtareal sowie auf den privaten Flächen ein „Innovationsquartier Rhombus“ entstehen. Dieses wird im Norden durch ein die Innenstadt stützendes Wohnquartier auf privater Fläche ergänzt. Durch die kooperative Entwicklung des „Innovationsquartiers Rhombus“ entstehen umfangreiche Synergien, indem die Lasten zwischen der öffentlichen Hand und privaten Investoren geteilt werden. Der öffentliche Raum mit dem Grünzug an der B51 sowie der Promenade ist durchgängig öffentlich zugänglich. Es werden wichtige Funktionen für die Wermelskirchener Stadtgesellschaft zentral platziert. Um dies alles zu erreichen wird der Bebauungsplan erstellt und das Planungsrecht für das gesamte Areal geschaffen. Vorab wurde für die Kooperation zwischen den privaten Eigentümern und der Stadt Wermelskirchen eine Planungsvereinbarung als städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Maßnahmenkonzept Der „Rhombus Campus“ als Anker des Innovationsquartiers nimmt die wichtigsten Funktionen zur soziokulturellen Begegnung und Weiterbildung für die Gesamtstadt Wermelskirchen auf sowie das Hallenbad und kombiniert diese Nutzungen in einem multifunktionalen, zukunftsweisenden Gebäude. Er ist räumlich und inhaltlich der Mittelpunkt des „Innovationsquartiers“. Der Brückenschlag zwischen der Innenstadt und dem neuen Quartier erfolgt mit dem sogenannten „Stadtbogen“, einem Steg für den Fuß- und Radverkehr über die Bundesstraße 51. Dieser schafft nicht nur die direkte Verbindung von der Innenstadt zum Innovationsquartier – und besonders zum „Rhombus Campus“ –, sondern er verbessert auch die Erreichbarkeit des Rhombus-Areals insgesamt sowie der nördlich angrenzenden Wohngebiete. Der „Rhombus Campus“ und der „Stadtbogen“ sind die Kernmaßnahmen des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts Innovationsquartier Rhombus“. Sie werden flankiert von einer Reihe von Maßnahmen der Stadt, die als Bündel die Entwicklung des „Innovationsquartiers Rhombus“ insgesamt ermöglichen:
sowie
Für die Maßnahmen der öffentlichen Hand wird eine Förderung mit Mitteln der Städtebauförderung angestrebt. Für die gemeinsamen Maßnahmen im öffentlichen Raum des „Innovationsquartiers“, die Promenade und den Grünzug entlang der B51, werden die Inhalte und Gestaltung zwischen den privaten Eigentümern und der Stadt Wermelskirchen abgestimmt und die Finanzierung erfolgt getrennt, bezogen auf die jeweilige Grundstücksfläche.
Maßnahmen Dritter Gegenüber dem „Rhombus Campus“, auf der anderen Seite des Quartiersplatzes soll, ein „Innovationshaus“ in privater Trägerschaft entstehen. Hier werden, z.B. durch Räume für Co-Working, Synergien mit den Nutzungen im „Rhombus Campus“ angestrebt. Als Maßnahmen Dritter auf der privaten Fläche des „Innovationsquartiers“ (östlicher Teil) sind eine Seniorenpflegeeinrichtung sowie ein „Gesundheitsturm“ mit einem Fitnessstudio und Praxen vorgesehen. Diese helfen, den wachsenden Bedarf in diesem Bereich zu decken.
Erstantrag zum Städtebauförderungsprogramm 2025 Die Stadtverwaltung Wermelskirchen wird zum Städtebauförderungsprogramm 2026, auf der Grundlage des erarbeiteten „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts Innovationsquartier Rhombus“, den Erstantrag für eine neue Fördermaßnahme bei der Bezirksregierung Köln stellen. Die einzelnen Maßnahmen, die Kosten und die Finanzierung wurden in einer Bereisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) und der Bezirksregierung Köln am 15.07.2025 in Wermelskirchen erörtert. Darüber hinaus bat die Stadt Wermelskirchen um Prüfung, ob optionale Kosten für dargelegte „ergänzende Maßnahmen“ und die Indexierung zusätzlich als förderfähige Zuwendungsgegenstände in die Maßnahme einbezogen werden können.
Hierzu teilte das MHKBD mit: „Nach hausinterner Abstimmung erkennt MHKBD das geplante Projekt der Nachnutzung des Rhombus-Geländes als sehr wichtig für die Wermelskirchener Stadtentwicklung an. Das Ineinandergreifen von öffentlichen und privaten Investitionen kann hier beispielhaft vollzogen werden. Mit der Ansiedlung der beabsichtigten öffentlichen Funktionen werden ein neuer Anker für die Innenstadtentwicklung geschaffen und wichtige Bedarfe der Daseinsvorsorge gedeckt. Das notwendige erhebliche finanzielle Engagement der Stadt stellt eine starke Belastung für den kommunalen Haushalt dar. Insofern können die optionalen Kosten und die Kosten der Indexierung, soweit sich diese auf die Fördertatbestände beziehen, in die zuwendungsfähigen Kosten einbezogen werden“ (Evelyn Sucato, MHKBD, 17.9.2025). Mit dem Erstantrag werden nun sämtliche oben genannten Maßnahmen der öffentlichen Hand als Bestandteil einer neuen Gesamtmaßnahme zur Förderung angemeldet und mit seiner Bewilligung dann grundsätzlich von der Städtebauförderung anerkannt. Gleichzeitig wird mit der Bewilligung des Erstantrags auch eine Förderobergrenze für die Gesamtmaßnahme festgelegt. Gemäß den neuen Richtlinien der Städtebauförderung ist für die neue Fördermaßnahme eine Zielerreichung zu definieren, die zum Abschluss der Gesamtmaßnahme zu 85 % zu erreichen ist. Diese Zielerreichung wird mit dem Erstantrag vorläufig definiert. Innerhalb von zwei Jahren ist ein erster sogenannter „Fortsetzungsantrag“ zu stellen, mit seiner Bewilligung wird die Zielerreichung endgültig festgelegt. Beiliegend (Anlage 2) erhalten Sie eine Aufstellung der Maßnahmen und ihrer Kosten, die mit dem Erstantrag zur integrierten Gesamtmaßnahme „Innovationsquartier Rhombus, Wermelskirchen“ beantragt werden sollen. Die Gesamtkosten betragen nach derzeitigen Ermittlungen: Gesamtsumme Kosten 44.320.000 € mit Anteilsfinanzierung Stadt Wermelskirchen „Rhombus Campus“ - 10.400.000 € Hinweis: abzüglich Erlöse Vermarktung der Baufläche „Innovationshaus“ - 600.000 € zuwendungsfähige Kosten 33.320.000 € angestrebte Anteilsfinanzierung der Städtebauförderung 16.660.000 € Kosten Stadt Wermelskirchen (inkl. 1,6 Mio. € für öffentliche Parkplätze) 28.660.000 € Hinweis: Ergänzend in die zuwendungsfähigen Kosten einbezogen werden
Mit dem Erstantrag sollen gleichzeitig die folgenden ersten Maßnahmen zum Städtebauinvestitionsprogramm 2026 beantragt werden:
Die Leistungen zur Planung der öffentlichen Maßnahmen im „Innovationsquartier Rhombus“ wurden EU-weit ausgeschrieben. Bis Mitte September konnten alle Planungsleistungen vergeben werden. Für den „Rhombus Campus“ sowie den „Steg zwischen Innenstadt Wermelskirchen und Rhombus-Areal“ als Kernmaßnahmen der neuen Fördermaßnahme liegen bereits erste Planungen der beauftragten Büros Allmannwappner, München und Imagine Structure, Köln vor (hier die Leistungsphase 2 „Vorplanung“), die mit dem Erstantrag zur Förderung eingereicht werden. Die Planungen für den „Rhombus Campus“ und den „Steg“ werden nun unter Integration der Fachplanungen fortgeführt. Ziel ist die Erstellung der Entwurfsplanung für den „Rhombus Campus“ und für den „Steg“ bis Ende November 2025. Für die öffentlichen Räume im „Innovationsquartier Rhombus“ wie den „Quartiersplatz“ und die „Promenade“ wird der Stand einer Vorplanung bis Ende November 2025 angestrebt. Die fertiggestellten Planungen sollen in der nächsten Sitzungsrunde des neuen Rats der Stadt Wermelskirchen im Dezember 2025 beschlossen und dann zur Qualifizierung des Förderantrags bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden.
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept und Städtebaufördergebiet Voraussetzung für die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm sind Beschlüsse zum „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept“ (ISEK) und zur Abgrenzung eines Städtebauförderungsgebiets. Die Abgrenzung des Fördergebiets für die neue Fördermaßnahme „Innovationsquartier Rhombus“ ist in der Anlage 3 beigefügt. Diese Abgrenzung liegt innerhalb der am 10.12.2018 vom Rat der Stadt Wermelskirchen nach §142 Abs. 3 BauGB beschlossenen Sanierungssatzung „Wermelskirchen Innenstadt“. Die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden Ziele sowie die Durchführung der Sanierung für das Gebiet des „Rhombus-Areal“ sind im „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept Innovationsquartier Rhombus, Wermelskirchen“ umfassend dargestellt.
Hinweis: Diese Vorlage wurde unter besonderer Mitwirkung von „ASS Hamerla | Gruß-Rinck | Wegmann + Partner“ erstellt.
Anlage/n:
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