![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2006 zur
Kenntnis. Demnach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem
Rat der Stadt, die 23. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980 zu beschließen. Ein Exemplar der 23. Nachtragssatzung ist dem Original
der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |