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Der Ausschuß für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimig, die
Festlegung des Abrechnungsabschnittes für die Erschließungsanlage "Lange
Heide" wie folgt zu beschließen: Gemäß § 5 Abs. 2
der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt
Wermelskirchen vom 22.06.1988 in der derzeit gültigen Fassung wird für die
Erschließungsanlage "Lange Heide",
und zwar vom Einmündungsbereich zur B 51 bis zum Einmündungsbereich zur
Stichstrasse "Lange Heide" und der hiervon abzweigenden ca. 70 m
langen Stichstrasse ein Abrechnungsabschnitt gebildet. |
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