Auszug - Gebührenkalkulation 2006 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 9. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995.  

 
 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0503/2005 Gebührenkalkulation 2006 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 9. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995.
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Beteiligt:Bauverwaltungsamt
Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stubenrauch erläutert die Gebührenkalkulation für die Fäkaliengebühren ab dem 01

Herr Stubenrauch erläutert die Gebührenkalkulation für die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2006. Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.

Sachkundiger Bürger Kranz (Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich aufgrund der erheblichen Steigerung der Unternehmerkosten gegen den Beschluss über die Fäkaliengebühren aus.

Stadtverordneter Fürsich (SPD) beantragt für die nächste Sitzung die Anzahl und Örtlichkeit der festen Gruben aufzulisten, um Möglichkeiten einer Kanalisierung zu prüfen.

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Schmitz (CDU) stellt Frau Ritter die Abwicklung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens Fäkalienabfuhr vor.

 

Der Werksausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis und empfiehlt mit 1 Gegenstimme (Bündnis 90/Die Grünen) dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

a)    die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2006 wie folgt:

 

       Sammelgruben (je cbm Frischwasser)                                  8,78 €         (bisher 7,98 €)

       Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)                58,87 €         (unverändert)

       Sondereinsätze (je Stunde)                                                  98,00 €         (bisher 70,00 €)

       Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)                                      23,00 €         (unverändert)

 

b)    die 9. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

Beschlussvorschlag: