Auszug - Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2006 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan und Teilfinanzplänen  

 
 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 9
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0532/2005 Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2006
einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan und Teilfinanzplänen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtverordneter Fürsich (SPD) äußert sich positiv zu dem Logo des SAW, das im Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetrieb

Stadtverordneter Fürsich (SPD) äußert sich positiv zu dem Logo des SAW, das im Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen dargestellt ist. Die Frage von sachkundigem Bürger Paas (WNK) zu der Rückstellung für die BEW wird von Herrn Stubenrauch erläutert.

Stadtverordnete Loepp (CDU) und Stadtverordneter Manderla (F.D.P.) regen an, die Personalkosten des Wirtschaftsplanes im nächsten Jahr detaillierter darzustellen.

Herr Stubenrauch teilt hierzu mit, dass ab 2007 durch das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) auch im städtischen Haushalt die gewünschte Transparenz gegeben sein werde.

 

Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den

 

Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan und Teilfinanzplänen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2006

 

in der Fassung des vorgelegten Entwurfes festzustellen.

 

Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, dass ein negatives Jahresergebnis (Verlust) in Höhe von 81.550 € gem. Planung und darüber hinaus bis zu einem Betrag von 300.000 € durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird.

 

Eine Ausfertigung der Feststellungsseite ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. 

 

Beschlussvorschlag: