Auszug - Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen Dienstanweisung für die Werkleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen Dienstanweisung für die bei dem Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der Ortsentwässerung tätigen Personen  

 
 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 10
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0549/2005 Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen
Dienstanweisung für die Werkleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen
Dienstanweisung für die bei dem Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der
Ortsentwässerung tätigen Personen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Ritter erläutert die wesentlichen Änderungen der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbet

Frau Ritter erläutert die wesentlichen Änderungen der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb, die auf Grundlage der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes erstellt wurde.

Sachkundiger Bürger Kranz (Bündnis 90/Die Grünen) bittet zum § 3 Abs. 5 der Neufassung der Betriebssatzung den § 84 des Landesbeamtengesetzes der Niederschrift beizufügen.

Stadtverordneter Klophaus (SPD) regt an, den Personalrat zu diesem TOP in Kenntnis zu setzen.

 

Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Ausführungen zu der Änderung der Betriebssatzung und der Dienstanweisungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen,

 

die Neufassung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen und

der Dienstanweisung für die Werkleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen und

der Dienstanweisung für die bei dem Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der Ortsentwässerung tätigen Personen

 

in den vorgelegten Fassungen.

 

Ein Exemplar der Neufassung der Satzung und der Dienstanweisungen ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

Beschlussvorschlag: