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Frau Ritter erläutert die wesentlichen Änderungen der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb, die auf Grundlage der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes erstellt wurde. Sachkundiger Bürger Kranz (Bündnis 90/Die Grünen) bittet zum § 3 Abs. 5 der Neufassung der Betriebssatzung den § 84 des Landesbeamtengesetzes der Niederschrift beizufügen. Stadtverordneter Klophaus (SPD) regt an, den Personalrat zu diesem TOP in Kenntnis zu setzen. Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Ausführungen zu der Änderung der Betriebssatzung und der Dienstanweisungen zur Kenntnis zu nehmen. Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die Neufassung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen und der Dienstanweisung für die Werkleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen und der Dienstanweisung für die bei dem Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der Ortsentwässerung tätigen Personen in den vorgelegten Fassungen. Ein Exemplar der Neufassung der Satzung und der Dienstanweisungen ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
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