Frau Ritter erläutert die grundsätzlichen Änderungen hinsichtlich der Verfahrensweise und der Berechnungsmodalitäten bei der neu einzuführenden Niederschlagswassergebühr in der Abwasserbeseitigungssatzung. Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet. Stadtverordneter Krüger (Büfo) teilt mit, dass sich seine Fraktion auch wegen der §§ 36 und 37 zum Niederschlagswasser gegen den Beschlussvorschlag ausspreche. Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Ausführungen der Verwaltung zu den Änderungen der Satzung zur Kenntnis zu nehmen. Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit 2 Gegenstimmen (Büfo), die Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom ……….. in der von der Werkleitung vorgelegten Fassung zu beschließen.
Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt. |
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