Auszug - Änderung des Vergabeverfahrens nach erfolgreicher Abwicklung des Pilotversuches im SAW Hier: Dauerhafte Verlagerung der Vergabeentscheidungen auf Bürgermeister und Werkleitung im Zuständigkeitsbereich des Werksausschusses  

 
 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 12
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0554/2005 Änderung des Vergabeverfahrens nach erfolgreicher Abwicklung des Pilotversuches im SAW
Hier: Dauerhafte Verlagerung der Vergabeentscheidungen auf Bürgermeister und Werkleitung im Zuständigkeitsbereich des Werksausschusses
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Beteiligt:Bauverwaltungsamt
Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen  Verwaltungsvorstand
   Kämmerei
   Rechnungsprüfungsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Weber stellt den einjährigen Pilotversuch des SAW zur Änderung des Vergabeverfahrens dar

Herr Weber stellt den einjährigen Pilotversuch des SAW zur Änderung des Vergabeverfahrens dar.

Stadtverordneter Manderla (F.D.P.) hält die von seiner Fraktion vor einem Jahr angeregte Verfahrensänderung für sehr positiv umgesetzt.

Stadtverrodneter Fürsich (SPD) hält diese Verfahrensweise für einen vernünftigen Weg.

Die Umsetzung im letzten Jahr ist auch nach Ansicht von Stadtverordnetem Schmitz (CDU) sehr positiv zu bewerten.

Die Vorgehensweise ist inhaltlich mit dem Amt 14 abgestimmt, so dass nach Ansicht von Frau Betke das Vergabeverfahren zeitlich entzerrt wird. Die Ergebnisse sind durchaus positiv.

 

Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, dem Bürgermeister und der Werkleitung nach einer erfolgreichen Versuchsphase von 1 Jahr dauerhaft die Ermächtigung zur Vergabe aller Aufträge, die nach den Regelwerken für Vergaben (Betriebssatzung SAW; Zuständigkeitsordnung; DA für das Vergabewesen; etc.) normalerweise im Werksausschuss beschlossen werden müssten, zu übertragen. Für diese Ermächtigung gelten die gleichen Voraussetzungen, wie sie in dem bereits durchgeführten Pilotversuch vereinbart waren. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht einzuhalten, muss die Vergabeentscheidung im Werksausschuss erfolgen.

Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, den Bürgermeister und die Werkleitung zu beauftragen, die erforderlichen Änderungen/Anpassungen der für Vergaben hier maßgebenden Regelwerke zeitnah vorzunehmen bzw. zur Entscheidung in den zuständigen Ratsgremien vorzubereiten (falls erforderlich). Für die Übergangszeit werden abweichende Regeln dieser Vorschriften außer Kraft gesetzt.  

 

Beschlussvorschlag: