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Frau Zemella als Gewässerschutzbeauftragte erläutert den Gewässerschutzbericht der Stadt Wermelskirchen. Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes obliegt es der Person für Gewässerschutz nach eigenem Ermessen über Art und Ausmaß sowie die Form des jährlich zu erstellenden Gewässerschutzberichtes nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Zukünftig wird der Gewässerschutzbericht im Rahmen des Umweltberichtes für den SAW und das Tiefbauamt erstellt. Die Ausschussmitglieder stellen hierzu Fragen, die beantwortet werden. Der Werksausschuss Städtischer Abwasserbetrieb nimmt den vorliegenden Gewässerschutzbericht und die Erläuterungen der Verwaltung in der Sitzung zur Kenntnis. |
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