Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2006 zur
Kenntnis. Demnach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 23.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980. Ein Exemplar der 23. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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