Auszug - Gebührenkalkulation 2006 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 9. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995.  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0503/2005 Gebührenkalkulation 2006 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 9. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995.
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Beteiligt:Bauverwaltungsamt
Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas   
 
Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig

 

a)    die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2006 wie folgt:

 

       Sammelgruben (je cbm Frischwasser)                                  8,78 €         (bisher 7,98 €)

       Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)                58,87 €         (unverändert)

       Sondereinsätze (je Stunde)                                                  98,00 €         (bisher 70,00 €)

       Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)                                      23,00 €         (unverändert)

 

b)    die 9. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.