Auszug - Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen Dienstanweisung für die Werkleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen Dienstanweisung für die bei dem Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der Ortsentwässerung tätigen Personen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0549/2005 Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen
Dienstanweisung für die Werkleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen
Dienstanweisung für die bei dem Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der
Ortsentwässerung tätigen Personen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtverordneter Klophaus regt an, die Beschlussfassung zu der Dienstanweisung in den Rat im Januar zu vertagen, da die Stellu

Stadtverordneter Klophaus regt an, die Beschlussfassung zu der Dienstanweisung für die bei dem Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der Ortsentwässerung tätigen Personen, in den Rat im Januar zu vertagen, da die Stellungnahme des Personalrates zur Dienstanweisung noch nicht vorliege.

Stadtverordneter Schulte regt an, in den Beschlussvorschlag den Zusatz „vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates zur der Dienstanweisung für die bei dem Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der Ortsentwässerung tätigen Personen“ aufzunehmen.

 

Der Rat der Stadt stimmt der Anregung von Stadtverordneten Schulte zu.

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zu der Änderung der Betriebssatzung und der Dienstanweisungen zur Kenntnis

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zu der Änderung der Betriebssatzung und der Dienstanweisungen zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 4 Enthaltungen (1 CDU, 3 SPD), vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates zur der Dienstanweisung für die bei dem Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der Ortsentwässerung tätigen Personen,

 

die Neufassung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen und

der Dienstanweisung für die Werkleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen und

der Dienstanweisung für die bei dem Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der Ortsentwässerung tätigen Personen

 

in den vorgelegten Fassungen.

 

Ein Exemplar der Neufassung der Satzung und der Dienstanweisungen ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.