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Stadtverordneter Klophaus regt an, die Beschlussfassung zu der Dienstanweisung für die bei dem Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der Ortsentwässerung tätigen Personen, in den Rat im Januar zu vertagen, da die Stellungnahme des Personalrates zur Dienstanweisung noch nicht vorliege. Stadtverordneter Schulte regt an, in den Beschlussvorschlag den Zusatz „vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates zur der Dienstanweisung für die bei dem Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der Ortsentwässerung tätigen Personen“ aufzunehmen. Der Rat der Stadt stimmt der Anregung von Stadtverordneten Schulte zu. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zu der Änderung der Betriebssatzung und der Dienstanweisungen zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 4 Enthaltungen (1 CDU, 3 SPD), vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates zur der Dienstanweisung für die bei dem Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der Ortsentwässerung tätigen Personen, die Neufassung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen und der Dienstanweisung für die Werkleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen und der Dienstanweisung für die bei dem Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der Ortsentwässerung tätigen Personen in den vorgelegten Fassungen. Ein Exemplar der Neufassung der Satzung und der Dienstanweisungen ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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