Der Rat überträgt dem Bürgermeister und der Werkleitung einstimmig nach einer erfolgreichen Versuchsphase von 1 Jahr dauerhaft die Ermächtigung zur Vergabe aller Aufträge, die nach den Regelwerken für Vergaben (Betriebssatzung SAW; Zuständigkeitsordnung; DA für das Vergabewesen; etc.) normalerweise im Werksausschuss beschlossen werden müssten. Für diese Ermächtigung gelten die gleichen Voraussetzungen, wie sie in dem bereits durchgeführten Pilotversuch vereinbart waren. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht einzuhalten, muss die Vergabeentscheidung im Werksausschuss erfolgen. Der Bürgermeister und die Werkleitung werden einstimmig beauftragt, die erforderlichen Änderungen/Anpassungen der für Vergaben hier maßgebenden Regelwerke zeitnah vorzunehmen bzw. zur Entscheidung in den zuständigen Ratsgremien vorzubereiten (falls erforderlich). Für die Übergangszeit werden abweichende Regeln dieser Vorschriften außer Kraft gesetzt. |
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