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Frau Ludwig-Schieffers spricht
zunächst ein paar einleitende Worte zum Streetwork grundsätzlich und weist in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Presseberichterstattung bezüglich der
Notwohnung in der Telegrafenstrasse 30 falsch ist. Zurzeit ist definitiv nicht
geplant, in der Telegrafenstrasse 30 eine Notunterkunft für Jugendliche
einzurichten. Danach stellte Herr Haaser seine
Arbeit konkret vor und erläutert nochmals seinen Bericht. Herr Lentz (UWG) äußert Bedenken, dass
die Nutzung des Hauses Telegrafenstrasse aufgrund seiner Baufälligkeit und des möglichen
bevorstehenden Abrisses nicht von langer Dauer sei. Herr Löffler erklärt hierzu, dass
seiner Meinung nach die Nutzung durch das Jugendamt Wermelskirchen die nächsten
5-6 Jahre gesichert sei, Baumängel sich in Grenzen hielten, der Brandschutz
gewährleistet sei und die Kosten zurzeit tragbar. Darüber hinaus sei die
Doppelnutzung durch Jugendparlament und Streetwork völlig problemlos, da Zeit und Umfang der Nutzung in keinem Fall
kollidieren. Bezüglich der notwendigen und vom
Jugendamt auch gewünschten Einrichtung einer Notwohnung für Jugendliche gibt es
zurzeit noch keine konkreten Ansatzpunkte, die Verwaltung bleibt jedoch hier
“hart am Ball”. Auf die Frage von Frau Krips (freie
Träger) an Herrn Hasser (Jugendamt) ob
er Betroffenenzahlen nennen könne, teilt dieser mit, dass er – allerdings
lediglich geschätzt – von 25 – 35 Ratsuchenden in den jeweiligen
Teilbereichen seines Aufgabengebietes ausgeht. Der Jugendhilfeausschuss beschließt
einstimmig die Vorlage in der vorliegenden Fassung. |
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