Auszug - Streetwork in Wermelskirchen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.05.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0086/2003 Streetwork in Wermelskirchen Vorlage wird nachgereicht
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Ludwig-Schieffers
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Ludwig-Schieffers spricht zunächst ein paar einleitende Worte zum Streetwork grundsätzlich und weist in diesem Zusammenha

Frau Ludwig-Schieffers spricht zunächst ein paar einleitende Worte zum Streetwork grundsätzlich und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Presseberichterstattung bezüglich der Notwohnung in der Telegrafenstrasse 30 falsch ist. Zurzeit ist definitiv nicht geplant, in der Telegrafenstrasse 30 eine Notunterkunft für Jugendliche einzurichten.

Danach stellte Herr Haaser seine Arbeit konkret vor und erläutert nochmals seinen Bericht.

Herr Lentz (UWG) äußert Bedenken, dass die Nutzung des Hauses Telegrafenstrasse aufgrund

seiner Baufälligkeit und des möglichen bevorstehenden Abrisses nicht von langer Dauer sei.

Herr Löffler erklärt hierzu, dass seiner Meinung nach die Nutzung durch das Jugendamt Wermelskirchen die nächsten 5-6 Jahre gesichert sei, Baumängel sich in Grenzen hielten, der Brandschutz gewährleistet sei und die Kosten zurzeit tragbar. Darüber hinaus sei die Doppelnutzung durch Jugendparlament und Streetwork völlig problemlos,  da Zeit und Umfang der Nutzung in keinem Fall kollidieren.

Bezüglich der notwendigen und vom Jugendamt auch gewünschten Einrichtung einer Notwohnung für Jugendliche gibt es zurzeit noch keine konkreten Ansatzpunkte, die Verwaltung bleibt jedoch hier “hart am Ball”.

Auf die Frage von Frau Krips (freie Träger) an Herrn  Hasser (Jugendamt) ob er Betroffenenzahlen nennen könne, teilt dieser mit, dass er – allerdings lediglich geschätzt – von 25 – 35 Ratsuchenden in den jeweiligen Teilbereichen seines Aufgabengebietes ausgeht.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die Vorlage in der vorliegenden Fassung

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die Vorlage in der vorliegenden Fassung.