Auszug - 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Auf dem Kamp" A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB B) Beschluss der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes "Auf dem Kamp"  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.01.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0564/2005 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Auf dem Kamp"
A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
B) Beschluss der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes "Auf dem Kamp"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Beschluss

Zu A)

Tagesordnungspunkt 8 alt

 

Zu A)

Der Rat der Stadt behandelt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen.

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Telekom beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (FDP), dass die Ausweisung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten in der 16. Änderung des FNP nicht erfolgt.

 

Bezogen auf die Anregungen von Herrn Jörg Engmann beschließt der Rat der Stadt mit 51 Zustimmungen (CDU, SPD, BüFo, WNK, FDP, UWG, Bürgermeister) bei 3 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen), dass die Flächen für die Landwirtschaft nicht als ökologische Ausgleichsflächen ausgewiesen werden.

 

Bezogen auf die Anregungen von Herrn Gerhard Kruhme beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (FDP), diese entsprechend der Abwägung zurückzuweisen.

 

Zu B)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung (FDP), die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im südlichen und nördlichen Bereich „Auf dem Kamp“ als Fläche für die Landwirtschaft gemäß der in der Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung. Dem Erläuterungsbericht wird zugestimmt.