Tagesordnungspunkt 9 alt Zu
A) Der
Rat der Stadt behandelt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen. Bezogen auf die Anregungen des Wasserversorgungsverbandes beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Anregungen entsprechend der Abwägung zurückzuweisen, da sie bereits berücksichtigt wurden bzw. in der vorliegenden Form keinen Bezug auf das laufende Änderungsverfahren nehmen. Es besteht kein Änderungsbedarf für den Flächennutzungsplanentwurf. Bezogen auf die Anregungen des staatlichen Forstamtes Bergisch Gladbach beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Bedenken zurückzuweisen, da sie entsprechend der Abwägung das laufende FNP-Änderungsverfahren nicht betreffen. Bezogen auf die Anregungen des Wupperverbandes beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (FDP), die Bedenken zurückzuweisen, da sie entsprechend der Abwägung das laufende FNP-Änderungsverfahren nicht betreffen. Bezogen auf die Anregungen des Rheinisch-Bergischen Kreises beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (FDP), die Bedenken zurückzuweisen, da sie entsprechend der Abwägung das laufende FNP-Änderungsverfahren nicht betreffen. Bezogen auf die Anregungen des staatlichen Umweltamtes Köln beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (3 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP), die Bedenken zurückzuweisen und entsprechend der Abwägung von der Ausweisung einer Nutzungsbeschränkung für die gewerbliche Baufläche abzusehen. Es besteht kein Änderungsbedarf für den Flächennutzungsplanentwurf. Bezogen auf die Anregungen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege beschließt der Rat der Stadt einstimmig – vor dem Hintergrund von zwei bereits bekannten vorgeschichtlichen Fundstellen – die Belange der Bodendenkmalpflege im Sinne der §§ 15 und 16 DSchG NW bei der weiteren Bauleitplanung besonders zu berücksichtigen. Im Übrigen hält der Rat der Stadt einstimmig an der Zielsetzung fest, im FNP hier eine gewerbliche Baufläche darzustellen. Bezogen auf die Anregungen des Herrn Arno Thiel beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Bedenken entsprechend der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zurückzuweisen. Zu B) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes – einschließlich des Erläuterungsberichtes - für den Bereich „Höferhof“ gemäß § 3 (2) BauGB. |
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