Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB B) Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen" gemäß § 10 (1) BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.01.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0499/2005 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen

A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen" gemäß § 10 (1) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss

zu A)

Tagesordnungspunkt 11 alt

 

zu A)

Der Rat der Stadt behandelt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen.

 

Bezogen auf die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen des Herrn Uwe Thomas beschließt der Rat der Stadt entsprechend der Abwägung die Anregungen zurückzuweisen.

Die Bebauungsplanänderung wird in der vorliegenden Form weitergeführt.

 

zu B)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung in der Fassung zum Satzungsbeschluss wird zugestimmt.