Tagesordnungspunkt 11 alt zu A) Der Rat der Stadt behandelt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen. Bezogen auf die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen des Herrn Uwe Thomas beschließt der Rat der Stadt entsprechend der Abwägung die Anregungen zurückzuweisen. Die Bebauungsplanänderung wird in
der vorliegenden Form weitergeführt. zu B) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung in der Fassung zum Satzungsbeschluss wird zugestimmt. |
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