Auszug - Richtlinien für die Förderung der Kindertagespflege in Wermelskirchen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.02.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0580/2006 Richtlinien für die Förderung der Kindertagespflege in Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
 
Wortprotokoll
Beschluss

Hierzu stellt Frau Ludwig-Schieffers noch mal die wichtigsten Inhalte vor

Hierzu stellt Frau Ludwig-Schieffers noch mal die wichtigsten Inhalte vor. Es wird eine Qualifizierungshilfe für die Tagespflegepersonen durch VHS-Programme geben, vorrangig werden Kinder unter 3 Jahren und als Ergänzung zur Kindertageseinrichtung betreut werden. Eine wichtige Neuerung ist insbesondere, dass die Erforderlichkeit zukünftig nicht mehr geprüft wird.

Frau Müller (CDU) weist darauf hin, dass im Bereich OGATA andere Elternbeiträge zu leisten sind als in der Tagespflege. Frau Ludwig-Schieffers erklärt, dass in der Tagespflege in der Regel keine Schulkinder versorgt werden und diese Maßnahmen daher nicht vergleichbar sind.

 

Herr Wirtz (SPD) bittet, die Passagen im Abschnitt 2 auf Seite 6 etwas verständlicher zu formulieren.

 

Dies wird zugesagt und ist in der beigefügten Vorlage geändert. Auf Nachfrage von Frau Krips (Freie Träger) erklärt Frau Ludwig-Schieffers, dass zurzeit ca. 10 Tagesmütter zur Verfügung stehen, die genaue Zahl noch nicht absehbar sei und Tagesmütter dann eine Erlaubnis des  Jugendamtes benötigen, wenn sie mindestens 15 Stunden/Woche mehr als 3 Monate Kinder gegen Entgelt betreuen.

 

Frau Fischer (Freie Träger), bittet, dann rechtzeitig Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Wermelskirchen die vorliegenden Richtlinien für die Förderung

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Wermelskirchen die vorliegenden Richtlinien für die Förderung der Kindertagespflege in Wermelskirchen zu beschließen.