![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hierzu stellt Frau Ludwig-Schieffers noch mal die wichtigsten Inhalte vor. Es wird eine Qualifizierungshilfe für die Tagespflegepersonen durch VHS-Programme geben, vorrangig werden Kinder unter 3 Jahren und als Ergänzung zur Kindertageseinrichtung betreut werden. Eine wichtige Neuerung ist insbesondere, dass die Erforderlichkeit zukünftig nicht mehr geprüft wird. Frau Müller (CDU) weist darauf hin, dass im Bereich OGATA andere Elternbeiträge zu leisten sind als in der Tagespflege. Frau Ludwig-Schieffers erklärt, dass in der Tagespflege in der Regel keine Schulkinder versorgt werden und diese Maßnahmen daher nicht vergleichbar sind. Herr Wirtz (SPD) bittet, die Passagen im Abschnitt 2 auf Seite 6 etwas verständlicher zu formulieren. Dies wird zugesagt und ist in der beigefügten Vorlage geändert. Auf Nachfrage von Frau Krips (Freie Träger) erklärt Frau Ludwig-Schieffers, dass zurzeit ca. 10 Tagesmütter zur Verfügung stehen, die genaue Zahl noch nicht absehbar sei und Tagesmütter dann eine Erlaubnis des Jugendamtes benötigen, wenn sie mindestens 15 Stunden/Woche mehr als 3 Monate Kinder gegen Entgelt betreuen. Frau Fischer (Freie Träger), bittet, dann rechtzeitig Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Wermelskirchen die vorliegenden Richtlinien für die Förderung der Kindertagespflege in Wermelskirchen zu beschließen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |