Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der TÖB gemäß § 4 (2) BauGB B) Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" gemäß § 10 BauGB  

 
 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0603/2006 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße"
A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der TÖB gemäß § 4 (2) BauGB
B) Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" gemäß § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtverordneter Klein bittet um eine Erläuterung der Änderung IV

Stadtverordneter Klein bittet um eine Erläuterung der Änderung IV.

Herr Graef teilt mit, dass es sich bei der Hinterlandbebauung nur um drei Grundstücke handelt, die ohne die Zulässigkeit der Bebauung mit Nebenanlagen nur schwierig vermarktet werden können.

Zu A)

Zu A)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen zu behandeln.

Die einzelnen Beschlussvorschläge sind in Abschnitt Sachverhalt unter A) Abwägung aufgeführt.

 

Zu B)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ 2. Änderung mit seinem Planteil, den geänderten textlichen Festsetzungen und der dazu gehörenden Begründung als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB).zu beschließen.