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Stadtverordneter Klein bittet um eine Erläuterung der Änderung IV. Herr Graef teilt mit, dass es sich bei der Hinterlandbebauung nur um drei Grundstücke handelt, die ohne die Zulässigkeit der Bebauung mit Nebenanlagen nur schwierig vermarktet werden können. Zu A) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen zu behandeln. Die einzelnen Beschlussvorschläge sind in Abschnitt Sachverhalt unter A) Abwägung aufgeführt. Zu B) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ 2. Änderung mit seinem Planteil, den geänderten textlichen Festsetzungen und der dazu gehörenden Begründung als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB).zu beschließen. |
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